Satzungen aargauSüd regio
Organisation des Gemeindeverbandes
Die Satzungen von aargauSüd regio (früher aargauSüd impuls) regeln die Organisation des Gemeindeverbands und des Regionalplanungsverbandes in der Region aargauSüd.
Wichtigste Inhalte der Satzungen:
- Mitgliedschaft: Es gibt Vollmitglieder (Gemeinden der Region) und Unterstützungspartner.
- Vollmitglieder: Zu den Mitgliedsgemeinden gehören unter anderem Beinwil am See, Birrwil, Dürrenäsch, Gontenschwil, Leimbach AG, Menziken, Oberkulm, Reinach AG, Teufenthal, Unterkulm und Zetzwil.
- Vertretung & Stimmen: Jede Mitgliedsgemeinde wird durch zwei Abgeordnete in der Abgeordnetenversammlung vertreten und hat pro 1'000 Einwohner mindestens zwei Stimmen.
- Mitgliederbeitrag: Die Gemeinden tragen die Verbandstätigkeit mit CHF 6 pro Einwohner (gemäss Verbandsregelung).
- Revidierte Satzungen: Die Satzungen wurden im Rahmen der Legislaturziele überarbeitet und zuletzt von der Abgeordnetenversammlung im Herbst 2025 verabschiedet
Leitbild aargauSüd regio
Grundauftrag und Aufträge der Gemeinden
Die Satzungen von aargauSüd regio (früher aargauSüd impuls) regeln die Organisation des Gemeindeverbands und des Regionalplanungsverbandes in der Region aargauSüd.
Wichtigste Inhalte der Satzungen:
- Regionalplanung
Der Planungsverband bietet den Mitgliedsgemeinden frühzeitige Unterstützung bei der Weiterentwicklung von raumplanerischen Instrumenten. aargauSüd regio koordiniert dabei die regionale Zusammenarbeit und entwickelt die bestehenden regionalen Konzepte und Strategien zur Stärkung der Region weiter. - Wohnregion
Der Planungsverband setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Erhalt identitätsstiftender Landschaften und Ortsbilder ein. Die Förderung der Siedlungsentwicklung nach Innen bildet die Grundlage zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der charakteristischen Wohnregion im Grünen. - Wirtschaft
aargauSüd setzt sich für die Wirtschaft ein, damit die lokale Wertschöpfung und die Arbeitsplätze erhalten und womöglich ausgebaut werden. Der Planungsverband unterstützt die lokale Wirtschaft und die Gemeinden durch Vernetzung und Verfahrensberatung, insbesondere für Unternehmenserweiterungen. Ansiedlungen und die Förderung von Jungunternehmen stehen ebenso im Fokus der Unterstützung von aargauSüd regio. - Mobilität
aargau Süd regio unterstützt die Gemeinden, Engpässe des motorisierten Individualverkehrs abzubauen und den Verkehrsfluss siedlungsverträglich abzuwickeln. Der Planungsverband setzt sich für die Förderung des Langsamverkehrs, den Einsatz von alternativen Verkehrsmitteln und den Ausbau des Fuss- und Velonetzes entsprechend den regionalen Bedürfnissen ein. Im öffentlichen Verkehr engagiert sich aargauSüd regio für eine optimierte Vernetzung und Anbindung an die Zentren. - Gesundheit
aargauSüd regio setzt sich für den Erhalt einer guten Gesundheitsversorgung in der Region ein. Der Planungsverband unterstützt die regionalen Leistungserbringer und die Gemeinden durch Vernetzung und Verfahrensberatung. Er engagiert sich bei der Schaffung einer Versorgungsregion.
RRK – Regionales Raumkonzept 2040 aargauSüd regio
Grundlagen, Umsetzung und Zukunftsbild
Mit dem RRK 2040 liegt den Gemeinden ein umfassendes Zukunftsbild vor, das die Weichen für die nachhaltige Entwicklung der Region stellt. Für die Umsetzung braucht es nun die Gemeinden, die aktiv die Gestaltung ihres Wohn-, Arbeits- und Lebensraums angehen und das Wohl der Region zu ihrem Credo erheben: «Jede Gemeinde plant und handelt als Teil der Region und übernimmt Verantwortung für die Region.»
Das Wichtigste in Kürze:
Das Regionale Raumkonzept 2040 (RRK 2040) ist das zentrale strategische Instrument zur Steuerung der zukunftsorientierten Entwicklung des Lebensraums
aargauSüd. Es richtet sich auf einen Zeithorizont von rund 25 Jahren und definiert Raumstrukturen, regional abgestimmte Nutzungen und Entwicklungsschwerpunkte.
- Planung findet im funktionalen Raum statt
Das Regionale Raumkonzept 2040 (RRK 2040) ersetzt das Regionale Entwicklungskonzept 2009, denn seit dem Beschluss des REK 2009 hat sich viel geändert: Neue gesetzliche Bestimmungen − allen voran das revidierte schweizerische Raumplanungsgesetz und der kantonale Richtplan − fordern die Eindämmung der Zersiedelung und die Begrenzung des Siedlungsgebiets. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum in der Region aargauSüd bis ins Jahr 2040 und der damit einhergehende Bedarf zur Koordination und Steuerung der Siedlungsentwicklung führen ausserdem zu immer neuen Handlungsfeldern und Aufgaben. Diese lassen sich je länger je weniger innerhalb der üblichen politischen Gemeindegrenzen meistern. - Dem RRK 2040 kommt eine hohe Verbindlichkeit zu
Das RRK 2040 übernimmt drei Hauptaufgaben: Es versteht sich als Koordinationsinstrument der Repla gegenüber Kanton und Nachbarregionen, als Führungsinstrument des Regionalplanungsverbandes aargauSüd impuls sowie als Wegleitung für die Planungen der Gemeinden. Das RRK 2040 ist umsetzungsorientiert: Hohe Verbindlichkeit kommt ihm insbesondere auch deshalb zu, weil es zu jedem Themenbereich konkrete Aufgaben und Massnahmen aufzeigt. Damit bildet es die Grundlage für die erforderlichen planerischen Umsetzungsschritte, die jeweils mit dem Arbeitsprogramm der Abgeordnetenversammlung beschlossen werden. - Das RRK 2040 ist breit abgestützt
Entwickelt wurde das RRK 2040 in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe. In dieser sind der Präsident, ein Vertreter des Vorstandes, der Geschäftsführer und die Regionalplanerin vertreten. Der Vorstand von aargauSüd impuls begleitete die Erarbeitung
auf strategischer Ebene. Der Kreisplaner wirkte als Berater mit. Eine sehr zentrale Rolle für die Entstehung des RRK 2040 kommt den engagierten Diskussionen und Beiträgen an den Runden Tischen sowie den schriftlichen Hinweisen der Gemeinden während der öffentlichen Mitwirkung vom 18. Oktober 2017 bis 31. Januar 2018 zu. Beschlossen wird das RRK2040 im November 2018 durch die Abgeordnetenversammlung. - Das RRK 2040 ist umsetzungsorientiert
Die Umsetzung des RRK 2040 bedarf der aktiven Zusammenarbeit von Gemeinden, Regionalplanungsverband (Repla) und Kanton. Um den Exekutiven und den Verwaltungen der Gemeinden die Anwendung im planerischen Alltag zu erleichtern, ist das RRK
2040 aufgeteilt in den «Grundlagenbericht», das «Zukunftsbild» und die «Umsetzung» (regionale und kommunale Aufgaben). Die drei Teile bedingen sich gegenseitig, sind aber unabhängig voneinander nutzbar.